Reto Rezzonico,
28. Oktober 2020 um 22:40
Umsetzung der Covid-Massnahmen des Bundesrates vom 28. Oktober 2020
Wieder einmal sind wir gezwungen unseren Trainingsbetrieb den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Wir können den Trainingsbetrieb grundsätzlich aufrecht erhalten, dies gilt erfreulicherweise insbesondere für unsere Kinder- und Jugendangebote.
Gruppen U16 (alle Teilnehmer/innen vor ihrem 16. Geburtstag, ausgenommen Leiter/-innen):
Für alle Gruppen mit ausschliesslich Trainingsteilnehmer/-innen (Leiter/-innen ausgenommen) vor ihrem 16. Geburtstag gelten grundsätzlich keine weiteren Einschränkungen. Wir kommen jedoch umgezogen ins Training, benutzen die Garderoben möglichst kurz und verzichten auf das Duschen in der Halle.
Gruppen Ü16 (min. 1 Teilnehmer/in ist älter als 16):
Es gelten die folgenden Einschränkungen:
- Es nehmen max. 15 Personen am Training teil (inkl. Leiter/-innen).
- Es sind nur Trainingseinheiten ohne Körperkontakt erlaubt falls…
der erforderliche Abstand (1.5 m) eingehalten und eine Maske getragen wird
oder
die Platzverhältnisse müssen so bemessen sein, dass pro Person mindestens 15 Quadratmeter Fläche zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung steht oder wirksame Abschrankungen zwischen den einzelnen Personen angebracht werden.
- Bei Aktivitäten Im Freien muss der erforderliche Abstand eingehalten oder eine Maske getragen werden.
- Wir kommen umgezogen ins Training, benutzen die Garderoben möglichst kurz und verzichten auf das Duschen in der Halle.
Wir unterstützen als Verein die Massnahmen des Bundesrates. Vielen Dank für Eure Mithilfe und das konsequente Umsetzen!
Der Vorstand